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Die FSP nimmt neu auch Psychologinnen und Psychologen mit Master oder Diplom einer Fachhochschule als Mitglieder auf! Details hier
Aktualisiert: 28.9.2011 | |
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Schlussabstimmung des PsyG
Der Nationalrat hat das Gesetz mit 182 Ja zu 4 Nein bei 5 Enthaltungen angenommen (Nein: Schwander, Schlüer, Schibli und Föhn, alle SVP). Der Ständerat hat das Gesetz mit 43 Ja zu 0 Nein bei einer Enthaltung angenommen. Vorlage der Redaktionskommission für die Schlussabstimmung zum Bundesgesetz über die Psychologieberufe (Psychologieberufegesetz, PsyG) vom 18. März 2011: hier
Aktualisiert: 11.04.2011 | |
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SGfB Schweizerische Gesellschaft für Beratung
Liebe KollegInnen und Kollegen, BeraterInnen und Berater !
Als Delegierter der pca.acp möchte ich Euch in unregelmässigen Abständen über die laufenden Aktivitäten der SGfB informieren.
Neue Berufsbezeichnungen für verschiedene Beratungs-Formate:
Eine Projektträgerschaft, bestehend aus SGfB (Schweizerische Gesellschaft für Beratung), BSO (Schweizerischer Berufsverband für Supervision und Organisationsentwicklung), SKO (Schweizerische Kaderorganisation) und der SCA (Swiss Coaching Association) hat in Zusammenarbeit mit dem BBT (Bundesamt für Berufsbildung und Technologie) verschiedene Beratungs-Formate beschrieben und die dazugehörigen Prüfungsordnungen erarbeitet.
Gegen Ende der Projektarbeit wurden nun 4 Berufs-Titel beim BBT zur Vernehmlassung eingereicht. Eine gemeinsame Trägerschaft für die Berufsprüfungen wurde nicht erreicht. Ungefähr ab Herbst 2012 sollen die ersten Prüfungen stattfinden:
- FA Fachausweis ProzessbegleiterIn (Trägerschaft SKO und SCA)
- HFP Höhere Fachprüfung Supervision/Coaching (Trägerschaft BSO)
- HFP Höhere Fachprüfung Organsisationsberatung (Trägerschaft BSO)
- HFP Höhere Fachprüfung Psychosoziale Beratung (Trägerschaft SGfB)
Damit hätten wir BeraterInnen die Möglichkeit, wie in so vielen anderen Berufsgruppen auch, auf nicht-universitärem Weg einen Berufsabschluss auf Tertiärebene zu erlangen.
Eine Beschreibung „Psychosoziale Beratung“ in Form eines Arbeitspapieres findet Ihr bei der SGfB unter folgendem Link: http://www.sgfb.ch/images/pdf/40d.pdf
Bitte informiert Euch über die übrigen Aktivitäten der SGfB auf deren Homepage www.sgfb.ch.
Bei Gelegenheit werde ich Euch über die verschiedenen Formen der Mitgliedschaft in der SGfB, sowie über den neuesten Stand der Vernehmlassung zu den Beratungs-Formaten, informieren.
Nun wünsche ich allen einen schönen Frühling.
Herzliche Grüsse Florian Christensen Berater pca.acp Berater SGfB
Aktualisiert: 05.04.2011 | |
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Sieg für die PsychologInnen in der Schweiz PsychologInnen und PsychotherapeutInnen benötigen künftig ein Psychologiestudium auf Lizentiats- bzw. Masterstufe. Mit den heutigen Entscheiden hat der Nationalrat nicht nur einen langjährigen Streit unter den Verbänden entschieden, sondern die FSP mit dem Titelschutz auch ein zentrales Verbandsziel erreicht. Das PsyG sieht schweizweit klare und einheitliche Rahmenbedingungen für die Ausübung der Psychologieberufe vor. Wie in den meisten europäischen Ländern üblich, sollen sich auch hierzulande nur noch solche Anbieter psychologischer Leistungen als Psychologin oder Psychologe bezeichnen dürfen, die einen anerkannten Hochschulabschluss in Psychologie besitzen. Insbesondere unsere Nachbarstaaten kennen einen vergleichbaren Titelschutz schon seit Jahren. Die FSP begrüsst ausdrücklich, dass für den Schutz der Berufsbezeichnung ein Master-Abschluss in Psychologie verlangt werden soll. Erst der Master-Abschluss in Psychologie qualifiziert zur fachlich selbstverantwortlichen Berufsausübung, während dies beim Bachelor-Abschluss noch nicht der Fall ist. Wesentliche Verbesserungen werden auch die hohen Qualitätsstandards für die Psychologieberufe in besonders sensiblen Bereichen wie der Psychotherapie bringen. So müssen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten künftig einen Master-Abschluss in Psychologie als Grundausbildung und eine psychotherapeutische Weiterbildung in einem eidgenössisch akkreditierten Studiengang vorweisen können, um eine kantonale Berufsausübungsbewilligung zu erhalten. Wie geht es weiter? Der Ständerat hat dem Gesetz bereits am 15. Juni 2010 zugestimmt. Formell folgt dem heutigen Entscheid des Nationalrats noch die Schlussabstimmung in beiden Räten am 18. März. Anschliessend wird der Bundesrat über die Inkraftsetzung des Gesetzes entscheiden; diese wird fürs Jahr 2013 erwartet. Bis dahin müssen noch diverse Verordnungen, vorweg zur Psychotherapie, erarbeitet werden. Ein allfälliges Referendum gegen das Gesetz gilt als aussichtslos. Weitere Informationen Daniel Habegger, Politischer Sekretär FSP, 031 388 88 11, 079 609 90 68 daniel.habegger(at)psychologie.ch Oder www.psychologie.ch/de/die_fsp/fsp_positionen/psyg.html | |
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Neues zum Psychologieberufegesetz
Positiver Entscheid des Ständerates zum Psychologieberufegesetz (PsyG): Hier können Sie die Medienmitteilungen der FSP zum grundsätzlich positiven Entscheid des Ständerates zum PsyG runterladen:
Medienmitteilung vom 15.06.2010 Medienmitteilung vom 19.11.2010 Medienmitteilung vom 13. Januar 2011
Link zur Medienmitteilung der Bildungskommission: http://www.parlament.ch/d/mm/2011/Seiten/mm-wbk-n-2011-01-13.aspx
Vielen Dank für Ihr Engagement! Mit freundlichen Grüssen
Daniel Habegger Daniel Habegger, lic. phil. Verantwortlicher Psychologieberufegesetz Responsable Loi sur les professions de la psychologie Public Affairs ----------------------------------------------------------------------------------------------- Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen Fédération Suisse des Psychologues Federazione Svizzera delle Psicologhe et degli Psicologi Choisystrasse 11 Postfach 3000 Bern 14 Tel. +41 31 388 88 11 Mobile: +41 (0) 79 609 90 68 Fax +41 31 388 8801 Mail daniel.habegger-Blindtext-@psychologie.ch Internet www.psychologie.ch | |
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Versammlung der Fachgruppe Psychotherapie vom 20. März 2010
Vor der Versammlung hat ein Treffen zu folgendem Thema stattgefunden:
Juristische und ethische Fragen zur Psychotherapie:
Was ist zu bedenken im Umgang mit Akten, Berichten, Auskünften, Meldungen bei Behörden, Ämtern, Polizei, mit elektronischen Daten, usw.
Hanspeter Zeller hat folgende Dokumente zum Thema zusammengestellt und stellt sie hier zur Verfügung zum runterladen:
- Psychotherapie und Recht : Download
- Kantonale Auskunftsstellen für Rechtsfragen: Download
Der Artikel "Fragmente en gros et en détail zum Thema ethische Fragen im psychotherapeutischen Alltag von Rosina Brossi kann ebenfalls hier runtergeladen werden: Download | |
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Neues zum Psychologieberufegesetz
Am 15. Februar hat die ständerätliche Gesundheitskommission über das PsyG beraten und nachher folgende Medienmitteilung veröffentlicht: Im Rahmen eines (mündlichen) Mitberichts zum Psychologieberufegesetz (09.075) an die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerats (WBK-SR) begrüsst die Kommission insbesondere den neuen Titelschutz, die damit verbundene Qualitätsgarantie und in der Konsequenz den Schutz derjenigen, die Psychotherapien in Anspruch nehmen. Positiv sei auch, dass sich bei der Schnittstelle zum KVG gegenüber heute nichts ändert und damit keine zusätzlichen Kosten verursacht werden. Sie wünscht, dass die WBK-SR vertieft überprüft, ob wirklich nur diejenigen für die Weiterbildung zum Psychotherapeuten zugelassen werden sollen, die einen Master in Psychologie nachweisen können oder ob nicht auch Masterabschlüsse anderer Studiengänge (z.B. Theologie, Philosophie) zugelassen werden sollen.
Am 19. Februar hat die ständerätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-S) eine Medienmitteilung veröffentlicht: Nach der Beratung des Hundegesetzes setzte sich die WBK-S mit dem Psychologieberufegesetz (09.075) auseinander. Im Hinblick auf dessen Beratung führte sie Hearings mit Vertreterinnen und Vertretern diverser Fachkreise durch. Das Gesetz will den Schutz der öffentlichen Gesundheit und der Konsumentinnen und Konsumenten verbessern. Hierfür sollen klare und geschützte Berufsbezeichnungen und verlässliche Qualitätslabel eingeführt werden. Geregelt werden sollen zudem die Aus- und Weiterbildung sowie die Berufsausübung der psychologischen Psychotherapie, um einen gleichmässigen Standard im therapeutischen Bereich herzustellen. Die WBK-S ist einstimmig auf die Vorlage eingetreten. Sie wird die Detailberatung an ihrer Sitzung vom 22./23. März 2010 aufnehmen. | |
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Erfreuliche Nachricht aus dem Bundesrat:
Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Psychologieberufegesetz
Bern, 30.09.2009 - Der Bundesrat hat den Entwurf des Bundesgesetzes über die Psychologieberufe (Psychologieberufegesetz, PsyG) verabschiedet. Das Psychologieberufegesetz regelt die Anforderungen an die Aus- und Weiterbildung der Psychologinnen und Psychologen und leistet damit einen Beitrag an die psychische Gesundheit der Bevölkerung und den KonsumentInnenschutz. Das Gesetz führt geschützte Berufsbezeichnungen ein, schafft mit eidgenössischen Weiterbildungstiteln ein verlässliches Qualitätslabel, regelt die Aus- und Weiterbildung sowie die Berufsausübung der psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten.
Eidgenössissches Departement des Innern | |
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Hier finden Sie den neusten Psychoscope-Artikel mit Thomas Zeltner zur
aktuellen Konzeption des Psychologieberufegesetzes. In Absprache mit dem Präsidenten der Kommission Psychologieberufegesetz. Daniel Habegger, lic. phil. Politischer Sekretär Verantwortlicher Psychologieberufegesetz ----------------------------------------------------------- Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen Fédération Suisse des Psychologues Federazione Svizzera delle Psicologhe et degli Psicologi Choisystrasse 11, Postfach, 3000 Bern 14
T +41 31 388 8811 M +41 (0) 79 609 90 68 F +41 31 388 8801 daniel.habegger-Blindtext-@psychologie.ch www.psychologie.ch | |
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Heft 3/2008 der Zeitschrift Psychodynamische Psychotherapie ercheint im Schattauer-Verlag Stuttgart mit alleinigem Schwerpunkt Gesprächspsychotherapie.
Da ja kaum ein pca.acp Mitglied die Zeitschrift PDP liest, wir diese Ausgabe aber den Kolleginnen und Kollegen Gesprächspsychotherapeuten nicht verschweigen sollten, haben wir vom Schattauer-Verlag die Erlaubnis, das Editorial zur Ausgabe auf unserer Homepage zu veröffentlichen.
Die Zeitschrift kann auch als Einzelheft über den Buchhandel bezogen werden: ISSN-Nummer: 1618-7830; Heft 3, 2008 und wird in Kürze in der Bibliothek erhältlich sein.
Für das Editorial siehe hier. | |
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Interessantes und brisantes Gutachten aus Deutschland zur Gesprächspsychotherapie
Die Expertenkommission der deutschen Bundespsychotherapeutenkammer hat ein Gutachten zur Wirksamkeit der Gesprächspsychotherapie und zur Frage der Zulassung des Verfahrens als Kassenleistung erstellt. Verfasser dieser Expertise sind B. Strauss, M. Hautzinger, H.J. Freyberger, J. Eckert, R. Richter und T. Harfst. Dieser Bericht ist kürzlich in der Zeitschrift Psychodynamische Psychotherapie (Schattauer-Verlag, Stuttgart), 2008,7, S. 92-123 veröffentlicht worden. Er vermittelt einen breiten Überblick über grundsätzliche Fragen der Wirksamkeitsforschung zur Psychotherapie und über einschlägige Studien zum Personzentrierten Ansatz. Er antwortet damit auf die Fehleinschätzungen und Analysen jenes Berichts, den der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) zur Nutzenbewertung der Gesprächspsychotherapie verabschiedet hat und der dem PZA den Nachweis ausreichender Wirksamkeit abspricht. Eine nützliche und notwendige Lektüre, um unser Wissen über Forschungsergebnisse und ‑ansätze zur Wirksamkeit der Gesprächspsychotherapie zu aktualisieren.
Das Gutachten und das Vorwort dazu können auch vom pca.acp-Sekretariat angefordert werden.
Franz Berger | |
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Bundesgesetz über die Psychologieberufe (PsyG); Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens und weiteres Vorgehen
Der Bundesrat hat am 18. April 2007 entschieden, den Vernehmlassungsbericht zu veröffentlichen und die Gesetzgebungsarbeiten weiterzuführen.
Den Vernehmlassungsbericht und weitere relevante Dokumente zum PsyG können auf folgender Website eingesehen werden:
http://www.bag.admin.ch/themen/berufe/00994/index.html?lang=de | |
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Informationen zu Tarmed-Regelungen und zu den neuen Formularen für die Abrechnung im Rahmen der delegierten Psychotherapie:
- Verrechnung von Leistungen aus Kapitel 02.03 "Delegierte Psychotherapie in der Arztpraxis": Text
- Empfehlungen zur Meldung von und Berichterstattung über Psychotherapien: Text
- Meldung an den Vertrauensarzt der Krankenversicherung betreffend der Kostenübeernahme von Psychotherapie gemäss Artikel 2 und 3 der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV): Formular
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Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV), Psychotherapie; Mitteilung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG)
Diverse Dokumente zum Downloaden:
- Verordnung des EDI über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung
(Krankenpflege-Leistungsverordnung, KLV), Änderung vom 3. Juli 2006
- Pressemitteilung der FSP vom 5. Juli 2006
- Medienmitteilung des Schweizer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten Verband SPV vom 5. Juli 2006
- Pressecommuniqué des FMPP, Verbindung der psychiatrisch-psychotherapeutisch tätigen Ärzte und Ärztinnen der Schweiz, vom 5. Juli 2006
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| Kursprogramm |
| Weiterbildung Psychotherapie |
Postgraduale Weiterbildung in Personzentrierter Psychotherapie
(anerkannt durch FSP und SBAP)
Weiterbildungsphase I: Einführung, Selbsterfahrung, Basistraining > Beginn: 23.11.2012 > Weitere Informationen
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| Weiterbildung Beratung |
Weiterbildung in Personzentrierter Beratung, Niveau I > Beginn: 13.04.2012 > Weitere Informationen
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| Informationsveranstaltungen |
| Beratung |
Unverbindliche Einführung in den Ansatz und Information zur Weiterbildung > Beginn: 09.03.2012 > Weitere Informationen
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| Psychotherapie |
Unverbindliche Einführung in den Ansatz und Information zur Weiterbildung > Beginn: 09.03.2012 > Weitere Informationen
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